Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Aufträge

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. In Bezug auf patent- und musterrechtlichen Schutz erfolgt Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und Haftung des Auftraggebers, der die Gewähr dafür übernimmt, dass durch Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und dergleichen Rechte Dritter nicht verletzt werden.

2. Lieferzeiten

Alle Liefertermine gelten annähernd und sind, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, für uns unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Auch für diese gelten die Zahlungsbedingungen unter Ziffer 4.

3. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk. Die Rechnungsbeträge sind ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Rechnungsbeträge für Reparaturen, Änderungen, Überholarbeiten sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz unserer LZB berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Gewährleistungen

Für Werkzeuge, die vom Besteller ohne unser Wissen umgearbeitet oder abgeändert werden, erlischt jede Garantie. Unsere gelieferten Werkzeuge sind vom Besteller sofort nach Erhalt auf bestellmäßige Lieferung zu überprüfen. Mängel und Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.

7. Eigentums- und Urheberrecht

An Katalogen, Prospekten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist für beide Teile Stadtoldendorf mit Gerichtsstand Holzminden.